


Verleihbedingungen
Die im vorliegenden Verzeichniss aufgeführten Geräte können von allen Behörden im Landkreis Soltau-Fallingbostel, Schulen, Kindergärten, Kirchen und gemeinnützigen Vereinen kostenlos ausgeliehen werden.
Für die Ausleihe der Geräte an Privatpersonen oder kommerzieller Einrichtungen gelten die im Verzeichniss genannten Gebühren.
Haftung
Der Entleiher ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die entliehenen Geräte bis zum angegebenen Rückgabetermin vollständig und geordnet im Medienzentrum eintreffen. Eventuelle Beschädigungen und Mängel müssen angegeben werden.
Der Landkreis Soltau-Fallingbostel übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich als Folge ausgeliehener -vom Landkreis nicht erkannter- schadhafter Geräte ergeben.